Das StaRUG eignet sich insbesondere für finanzielle, weniger für personelle, Restrukturierungen

Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen,kurz „StaRUG″ ist zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten und setzt die sog. Restrukturierungsrichtlinie (Richtlinie [EU] 2019/1023) um.

Anders als die Insolvenzordnung, sieht die EU-Richtlinie zum vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren keine Einschränkung der Arbeitnehmerrechte vor.

Insolvenzgeld – ein wichtiges Instrument zur Sanierung von Unternehmen und Erhalt der Mitarbeitermotivation. Wie ist der rechtliche Rahmen?

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Die neue Reform des Insolvenzanfechtungsrecht durch den Gesetzgeber löst einige Rechtsfragen des BAG und BGH zugunsten von Arbeitnehmern.

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